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Bildungsurlaub bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen¨¹ber ihren Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit f¨¹r die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die u.a. der beruflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) in der Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209). Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetze existieren mittlerweile in zw?lf von sechzehn Bundesl?ndern.

Einen Rechtsanspruch haben alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden unabh?ngig vom Lebensalter. Im ?ffentlichen Dienst besch?ftigte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der Sonderurlaubsverordnung. F¨¹r Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes.

Der Bildungsurlaub betr?gt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Bildungsurlaub kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gew?hlt werden f¨¹r Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende k?nnen sich lediglich f¨¹r politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Eine Freistellung kann nur f¨¹r Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zust?ndigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt im Sinne des BiUrlG gelten. Dazu z?hlen berufliche Bildungsveranstaltungen, die von ?ffentlichen Schulen, ?ffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen durchgef¨¹hrt werden.


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